Judith schaute mich mit einem großen Fragezeichen im Gesicht an. Sie dachte wohl das selbe wie ich, denn sie fragte: “Ich bin immer offen für Neues, solange man mich nicht verletzt oder missbraucht…”
“Da müsst ihr keine Angst haben. Ihr könnt jederzeit aufhören, niemand zwingt euch zu Dingen, die ihr nicht tun wollt. Ihr solltet allerdings nicht vorschnell aufgeben, sondern den Dingen auch Zeit geben, sich zu entwickeln. Wenn ihr euch nicht frei macht von euren Verklemmungen, werdet ihr keinen Spaß haben.”
Judith überlegte kurz, dann meinte sie zu mir: “Also, ich würde es schon mal probieren. Aber nur mit dir zusammen. Also, was meinst du, Susanne?”
Ich war hin und her gerissen und sagte das Bernhard auch, worauf er meinte, das sei genau die richtige Voraussetzung, um offen für Neues zu sein. Ich müsse nur meine Scheu über Bord werfen.
Ich war eigentlich froh, dass meine Freundin diese Entscheidung schon für uns getroffen hatte, denn so konnte ich leicht “ja” sagen. Ich würde es auch nur mit ihr zusammen erleben wollen. Ich stimmte also zu.
“Und ihr wollt wirklich? Oder wollt ihr noch einmal eine Nacht darüber schlafen?”
“Nun mach schon”, wurde ich jetzt ärgerlich und spielte die Starke, “nun führe uns endlich hin.”
Mit mutigem Schritt setzte ich mich in Bewegung und sah, wie Judith mich verwundert ob meiner resoluten Reaktion anstarrte.
“Gut, dann seid bereit.”
Bernhard führte uns zurück an die Rezeption, wo er mit der Dame einiges besprach. Dann überreichte sie jedem von uns ein Blatt Papier und einen Kugelschreiber, und sagte: “Gut durchlesen. Wenn ihr einverstanden seid, unten links Datum und Name und unten rechts unterschreiben.”
Wir lasen uns die Regeln durch:
1.Der ‚Schwarze Salon’ darf nur von Mitgliedern des ‚Schwarzen Klubs’ und Gästen (auch Probemitglieder genannt) betreten werden, die ihre Bereitschaft zur Anerkennung dieser Regeln durch Angabe des Namens und ihrer Unterschrift dokumentiert haben.
2.Mitglieder können nur Personen werden, die durch den Klub in einer Vollversammlung aufgenommen wurden. Ein Antrag auf Aufnahme kann frühestens nach dem fünften Besuch als Gast gestellt werden.